Kompetenzen

Immobilienrecht

In sämtlichen Fragen des Grundstücksrecht ist der Notar kompetenter Ansprechpartner für Ihre Gestaltungswünsche. Ob Kauf, Schenkung oder Teilungserklärung. Wir finden zeitnah eine rechtssichere und ausgewogene Lösung für Ihr Anliegen.

Dies gilt insbesondere in den folgenden Bereichen:

Die Gestaltung und Abwicklung von Kaufverträgen über Grundstücke, Wohnungen oder Erbbaurechte ist Kernbestandteil notarieller Tätigkeit. Bitte füllen Sie zur Terminvorbereitung das jeweilige Datenblatt aus und lassen uns dieses zukommen. Wir übersenden Ihnen sodann zeitnah einen Entwurf und nehmen zur Vereinbarung eines Beurkundungstermines Kontakt mit Ihnen auf. Durch die Beurkundung schaffen wir Verbindlichkeit, die Tätigkeit des Notars endet selbstverständlich nicht mit dieser. Der Notar wickelt die Urkunde ab, holt sämtliche erforderlichen Erklärungen und Genehmigungen ein und übernimmt für die Parteien die Funktion eines Lotsen, der bescheinigt, wann welche Leistung erbracht werden kann.

Wie der Verkauf von Grundstücken bedarf auch die Schenkung selbiger der notariellen Beurkundung. Dies ist gut so, handelt es sich hierbei doch meist um erhebliche Vermögenswerte und wollen auch die erbrechtlichen Folgeimplikationen, die Regelungen von Rücktritts- oder Vorbehaltsrechten und das Verhältnis zu Verwandten auf gleicher Stufe, beispielsweise gegenüber dem Bedachten weichenden Geschwister, sorgfältig durch einen Spezialisten geplant und gestaltet sein.

Mittels des jeweiligen Datenblattes übermitteln Sie uns zunächst Ihre Stammdaten und Vorstellungen.
Je nach Komplexität der Regelung und Ihren persönlichen Wünschen werden die Details der Übertragung in einem Vorbesprechungstermin erörtert.

Selbstverständlich endet die Betreuung durch den Notar nicht mit der Beurkundung. Die Urkunde wird durch den Notar abgewickelt, der ordnungsgemäße Grundbuchvollzug wird überwacht.

Früher oder später kommen die Meisten von uns in diese Situation: Eine nahestehende Person verstirbt, wir treten die Rechtsnachfolge an. Natürlich soll die Erbengemeinschaft mit den übrigen Erben nicht auf Dauer fortbestehen, früher oder später muss eine Einigung erfolgen, wer welchen Nachlassgegenstand übernimmt. Die Erbengemeinschaft wird auseinandergesetzt. Befinden sich im Nachlass Grundstücke, ist die notarielle Beurkundung einer solchen Vereinbarung erforderlich. Lassen Sie uns anhand des Datenblattes die wesentlichen Daten zu der geplanten Erbauseinandersetzung zukommen, wir melden uns sodann bei Ihnen unmittelbar wegen eines Beurkundungs- oder Vorbesprechungstermines. Je nach Komplexität Ihrer Angelegenheit und Ihren persönlichen Wünschen. Gerne beraten wir auch im Vorfeld und helfen, eine vermittelnde Lösung zu finden.

Oder Ihnen wurde in einem Testament ein bestimmter Gegenstand zugewandt. Mit dem Vermächtnis allein sind Sie noch nicht Eigentümer, das Vermächtnis muss erst vollzogen werden. Lassen Sie uns hierzu vorab das jeweilige Testament und Ihre persönlichen Daten zukommen. Wir kommen sodann unverzüglich zur Vereinbarung eines Beurkundungstermines auf Sie zu.

Auch die Bestellung von Grundpfandrechten bedarf der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung. Bitte lassen Sie uns im Vorfeld die Grundpfandrechtsbestellungsvordrucke Ihrer finanzierenden Bank sowie Ihre Telefonnummer zukommen. Eine Mitarbeiterin wird sich sodann zeitnah zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wenn aus einem rechtlich einheitlichen Grundstück selbstständige sonderrechtsfähige Einheiten, sprich Wohnungen, Tiefgaragenstellplätze oder Gewerbeflächen, werden sollen, ist hierzu eine notariell beglaubigte bzw. beurkundete Teilungserklärung durch den Grundstückseigentümer erforderlich. Nehmen Sie zur Vereinbarung eines Besprechungstermines telefonisch Kontakt mit uns auf, sobald Ihnen die Planunterlagen des jeweiligen Architekten vorliegen. In diesem Besprechungstermin wird die Gestaltung des Innenverhältnisses unter den Wohnungs- und Teileigentümern besprochen und die Ausgestaltung der einzelnen Einheiten festgelegt.

Natürlich stehen wir Ihnen auch bei sämtlichen weiteren grundstücksbezogenen Themen wie Bauträgerverträgen oder der Bestellung von Vorkaufsrechten, Dienstbarkeiten sowie Wohnungs- und Nießbrauchsrechten zur Seite.

Dr. Alexander Dory – Notar in Lörrach
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Moritz Kleiderman – Notar in Lörrach