Kompetenzen

Erbrecht

Nicht in allen ebrechtlichen Angelgenheiten ist die notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Empfehlenswert ist Sie dagegen stets. Als Spezialisten finden wir zeitnah eine maßgeschneiderte, rechtssichere und kosteneffiziente Lösung für Ihre Anliegen. Kommen Sie auf uns zu, für die Beglaubigung bzw. Beurkundung von:

Wohl dem der vorgesorgt hat. Mit einem notariellen Testament oder Erbvertrag schaffen Sie zweifelsfreie und streitvermeidenden Regelungen für Ihre Rechtsnachfolge. Hierbei gilt: die Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen gehört zu den komplexesten Tätigkeitsfeldern im Notariat. Sie ist immer hochgradig individuell. Zur Vorbereitung einer Verfügung von Todes wegen ist daher ein ausführlicher Vorbesprechungstermin unerlässlich. Nur so kann aus dem breiten Strauß unterschiedlicher Gestaltungsmöglichkeiten dass für Sie passende Bouquet herausgeschält werden. Nicht nur aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit ist die Gestaltung der Rechtsnachfolge durch notarielle Urkunde empfehlenswert: sie bietet regelmäßig auch Kostenvorteile gegenüber dem handschriftlichen Testat. Denn ein notarielles Testament oder der notarielle Erbvertrag ersetzen regelmäßig den Erbschein, für den andernfalls erhebliche Gebühren anfallen. Überwiegend ist daher das notarielle Testament auch der kostengünstigste Weg.

Mit der Beurkundung schaffen wir Rechtsverbindlichkeit, die notarielle Tätigkeit endet hier jedoch längst nicht. Nach der Beurkundung sorgt der Notar für die ordnungsgemäße und sichere Verwahrung erbfolgerelevanter Urkunden und sichert über die Registrierung im Zentralen Testamentsregister ab, dass Testament oder Erbvertrag nach Ihrem Tode auch gefunden und beachtet werden.

Nicht immer lässt sich das gewünschte Ergebnis für die Rechtsnachfolge allein mit Testament und Erbvertrag erzielen. Insbesondere bei nahen Angehörigen, die von der Erbfolge ausgeschlossen oder deren Erbteil unter den gesetzlichen Plfichtteilsanspruch gemindert werden soll, ist ein die Verfügung von Todes wegen flankierender Erb- und / oder Pflichtteilsverzichtsvertrag oft unumgänglich. Gleiches kann gelten, wenn bei Übertragungen zu Lebzeiten, beispielsweise der Übergabe des elterlichen Betriebes an einen Nachfolger, bereits ein Großteil des Nachlasses an eine Person übergehen soll. Nehmen Sie zur Vereinbarung eines Vorbesprechungstermines telefonisch Kontakt zu uns auf.

Ihnen wurde vom Nachlassgericht mitgeteilt, dass Sie für eine verwandte Person, deren Vermögensverhältnisse Sie nicht kennen oder die nach Ihrer Kenntnis überschuldet war, als Erbe in Betracht kommen? Sie wollen Steuerfreibeträge auf anraten Ihres Steuerberaters besser nutzen oder die eingetretene Erbfolge gestalten? Eine Erbausschlagung kann in diesen Fällen empfehlenswert sein. Wenn Sie die Abgabe einer solchen Erklärung wünschen, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu uns auf. Bitte halten Sie in diesem Fall das Anschreiben des Nachlassgerichts und die Personendaten von Ihnen und den Nächstberufenen, bspw. Ihren Abkömmlingen, bereit.

Dr. Alexander Dory – Notar in Lörrach
&
Moritz Kleiderman – Notar in Lörrach