Generalvollmachten & Patientenverfügung
Wenige Rechtsgebiete waren in den letzten Jahren einem solch starken Wandel in Rechtsprechung und Gesetz ausgesetzt wie diejenigen der Generalvollmacht und der Patientenverfügung. Auch hier ist die notarielle Beurkundung bzw. Beglaubigung formal nicht immer zwingend, empfehlenswert ist sie ausnahmslos. Wir bewegen uns stets am Puls der Rechtsprechung und erstellen für Sie rechtssichere Dokumente entsprechend ihren inhaltlichen Anforderungen. Zeitnah und Maßgefertigt.
Wer seine rechtlichen Angelegenheiten, beispielsweise im Falle schwerer Krankheit, nicht selbst besorgen kann, dem ist ein Betreuer zu bestellen, soweit anderweitige Hilfen nicht vorhanden sind. Eine solche anderweitige Hilfe stellt die General-und Vorsorgevollmacht dar. Mit dieser wählen Sie selbst, welche Personen und ggf. unter welchen Modalitäten, für Sie handeln können sollen, wenn sie selbst hierzu nicht mehr in der Lage sind. Sofern also mittels einer solchen Vollmacht rechtzeitig Vorsorge betrieben wurde, ist das Betreuungsgericht regelmäßig daran gehindert, einen Betreuer für Ihre Angelegenheiten zu bestellen. Wenn sie die Erstellung einer solchen Vollmacht wünschen, bitten wir Sie, das entprechende Datenblatt auszufüllen und an uns zu übersenden. Den Entwurf lassen wir Ihnen sodann unverzüglich zukommen.
Datenblatt:
Zunehmende Bedeutung gewinnt auch das Thema des selbstbestimmten Sterbens. Wenn Sie vermeiden wollen, dass im Falle einer unheilbar tödlich verlaufenden Krankheit lebensverlängernde Maßnahmen ergriffen werden, müssen Sie diesen Willen in einer Patientenverfügung festhalten. Gerne erstellen wir eine solche rechtssicher für Sie. Bitte lassen Sie uns hierzu Ihre Angaben mittels des Datenblattes für die General- und Vorsorgevollmacht zukommen.
Datenblatt: